AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen – Seminare
von medual GmbH, Karlsruhe
1. Allgemeines
a) Diese allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Seminare auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden.
b) Rechtsgeschäftliche Erklärungen bedürfen, soweit sich aus diesen ABG nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form. Erklärungen von medual genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird.
c) Seminare, die einen Dritten als Veranstalter ausweisen, sind keine Seminare von medual. Insoweit tritt medual nur als Vermittler auf.
2. Zustandekommen des Vertrages
a) Der Vertrag kommt durch die Anmeldung des Teilnehmers bei medual zustande, ohne das es einer ausdrücklichen Annahmeerklärung durch medual bedarf.
b) Der Vertrag begründet Rechte und Pflichten nur zwischen medual als Veranstalter und dem Anmelder – Vertragspartner. Die Anmeldung kann auch für eine dritte Person – Teilnehmer – vorgenommen werden. Dieser ist medual namentlich zu benennen.
c) Die AGB sind Bestandteile dieses Vertrages.
3. Entgelt
a) Das Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung des Programms (Aushang, Programm, Preisliste, Angebot).
b) Das Entgelt wird mit dem Zustandekommen des Vertrages zur Zahlung fällig.
c) Für Seminare nach BGV A1 der Berufsgenossenschaften gelten ergänzende Regelungen.
4. Teilnahmebescheinigungen
a) Teilnahmebescheinigungen werden auf Wunsch ausgestellt. Bescheinigungen können nur innerhalb eines Jahres nach Seminarende ausgestellt werden.
b) Für die Ausstellung einer Ersatzbescheinigung muss eine Aufwandspauschale über 8,- Euro entrichtet werden.
c) Für Seminare nach BGV A1 der Berufsgenossenschaften gelten ergänzende Regelungen.
5. Rücktritt und Kündigung durch medual
a) Die Seminare können in der Regel nur stattfinden, wenn sie die im Einzelfall festgelegte Mindestteilnehmeranzahl erreicht haben. Wird diese Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht, kann medual vom Vertrag zurücktreten. Kosten entstehen dem Vertragspartner nicht.
b) medual kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn ein Seminar aus Gründen, die medual nicht zu vertreten hat (bspw. Ausfall eines Dozenten) nicht stattfinden kann. In diesen Fällen werden geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen medual sind ausgeschlossen.
c) medual kann bei Vorliegen wichtiger Gründe fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
I. Gemeinschaftswidriges Verhalten im Seminar, trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch die Seminarleitung, insbesondere Störung des Seminarbetriebs durch Lärm- und Geräuschbelästigung oder durch querlatorisches Verhalten.
II. Ehrverletzung aller Art gegenüber der Seminarleitung, gegenüber Teilnehmer oder Beschäftigten von medual.
III. Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften.
IV. Missbrauch des Seminars für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art.
V. Verstöße gegen die jeweilig geltende Hausordnung.
6. Kündigung und Widerruf durch den Vertragspartner
a) Der Vertragspartner kann durch die schriftliche Erklärung den Vertrag kündigen. Die Erklärung muss spätestens 7 Tage vor Beginn des Seminars bei medual eingegangen sein. Bereits bezahltes Entgelt wird abzüglich einer Bearbeitungsgebühr erstattet. Bei späterer Kündigung erfolgt keine Erstattung des Entgeltes. Für Seminare nach BGV A1 der Berufsgenossenschaften gelten ergänzende Regelungen. Ausgenommen sind hiervon besonders gekennzeichnete Seminare die keiner vorherigen Anmeldung bedürfen.
b) Kündigungen gegenüber der Seminarleitung sind unwirksam. Fernbleiben gilt nicht als Kündigung.
c) Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht bleibt unberührt.
7. Durchführung von unterbelegten Seminaren
In Absprache mit dem Vertragspartner kann medual Seminare, die die jeweiligen Mindestteilnehmerzahl nicht erreichen, unter Berücksichtigung inhaltlicher und organisatorischer Gesichtspunkten dann durchühren, wenn ein entsprechender Gebührenaufschlag gezahlt wird, oder wenn in geeigneten Fällen die Seminardauer bei gleich bleibender Gebühr entsprechend verkürzt wird. Für Seminare nach BGV A1 der Berufsgenossenschaften gelten ergänzende Regelungen.
8. Organisatorische Änderungen
a) Es besteht kein Anspruch darauf, dass ein Seminar durch eine bestimmte Seminarleitung durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn ein Seminar mit dem Namen der Seminarleitung angekündigt wurde.
b) medual kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.
9. Haftung
a) medual haftet für die gewissenhafte Vorbereitung des Seminars, Auswahl und Kontrolle der Seminarleitung sowie für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung im Programm. Die Haftung ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Haftungsansprüche sind auf die Höhe des jeweiligen Kursentgeltes beschränkt.
b) medual übernimmt keine Verantwortung für Nachteile, die sich aufgrund fehlender Seminarvoraussetzungen bei den Seminarteilnehmern oder dem Vertragspartner ergeben.
10. Datenschutz
Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf freiwilliger Basis. Die Daten werden für innerbetriebliche Zwecke verwendet. Dem Datenschutz wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen Rechnung getragen. Die Teilnehmenden verpflichten sich, jede Nutzung ihnen bekannt werdender Daten anderer Teilnehmender zu unterlassen.
Der Vertragspartner stimmt einer Veröffentlichung seines Firmen- bzw. Organisationsnamen im Internet und im Rahmen eines Customer Fact Sheets zu.
11. Vertrauliche Informationen
a) Seminar begleitende Arbeitsmappen bzw. Unterlagen et cetera, unterliegen dem Urheberrecht und dürfen zu keiner Zeit und unter keinen Umständen fotomechanisch oder elektronisch vervielfältigt werden. Sie sind nur für den persönlichen Gebrauch der Seminarteilnehmer bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
b) Die Vertragspartner werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen Vertragspartners mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit behandeln.
12. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist ausschließlich Karlsruhe.
13. Schlussbestimmungen
Für die Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen medual und dem Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Regelung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Abweichend ausgehandelte Abmachungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Für Aufträge, die durch medual vermittelt, aber von Dritten direkt bestätigt, ausgeführt und berechnet werden, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Dritten.